Täglich haben wir sehr viele Anfragen wegen Zusendung von Gutachten. Der Arbeitsaufwand ist erheblich!
Sie erhalten Gutachten unserer Teile zu folgenden Konditionen:
Gutachtenversand nur gegen Vorauskasse
Bitte schicken Sie uns mit der Post folgende Unterlagen zu:
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch noch Gutachten von Produkten welche wir nicht mehr im Programm führen wie z.B. Fujitsubo Sportauspuffanlagen usw.
(kein Eintrag erforderlich keine Bestätigung mitführen)
Es reicht die e-Prüfnummer auf dem jeweiligen Bauteil
(Eintrag erforderlich Einzelabnahme notwendig)
Bei solchen Teilen ist es im Regelfall schwierig überhaupt eine TÜV Abnahme zu erzielen.
Es werden vom amtlichen Sachverständigen zusätzliche Prüfungen verlangt wie Geräuschmessungen, Abgasmessungen, Anbauprüfungen, usw.
Materialgutachten und Festigkeitsnachweise beziehen sich nur auf die Eigenschaften und Beschaffenheit des jeweiligen Teiles und wurden nie in Verbindung
zu einem Fahrzeug geprüft.
Hierdurch wird in jedem Fall eine vollständige Einzelabnahme nach §21 notwendig.
Diese zusätzlichen Prüfungen sind teilweise mit erheblichen Mehrkosten verbunden !!
Es liegt auch im Ermessensbereich des jeweiligen Sachverständigen eine TÜV Abnahme überhaupt durchzuführen.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird in Deutschland für Teile vergeben, die keiner ECE-Regelung unterliegen, für die aber nach deutschem Recht eine Typzulassung gefordert ist. Ein Beispiel dafür sind Bremsscheiben. Teile mit ABE können auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp ohne nachträgliche Prüfung montiert werden. Die ABE-Papiere sind stets mitzuführen. Falls in der ABE einen Änderungsabnahme gefordert wird, ist diese sofort durchzuführen. Ab dem 29. April 2009 wird die ABE durch die Europäische Typgenehmigung (ETG) ersetzt, die dann im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum Gültigkeit hat.
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang IILaut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
(Nur den Anbau bestätigen lassen kein Eintrag erforderlich)
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des Teilegutachtens unverzüglich einem amtlichen Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle vorzuführen.
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(Dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
>> Einfache Abnahme bei jeder Prüfstelle möglich <<
(kein Eintrag erforderlich keinen Anbau bestätigen lassen)
Nur TÜV Bestätigung mitführen.
Leider ist eine solche Leistungssteigerung in diesem Preisrahmen nicht möglich!
Grundsätzlich ist eine Leitungssteigerung immer mit gewissen Kosten verbunden.
Bei technischen Anfragen bei unserem Team ist es wichtig die komplette Adresse sowie den genauen Fahrzeugtyp anzugeben, da wir mehrere E-Mail anfragen am Tag zu bearbeiten haben. Leider reicht uns eine Anfrage wie z.B. Hallo, ich bin der mit dem Krümmer nicht immer aus.
Bei solchen Problemen versuchen Sie am besten einen Einbautermin in einer Fachwerkstatt zu bekommen, leider sind die von uns angebotenen Artikel nicht immer für den Einbau von Laien gedacht.
Also wenn Sie wirklich eine relativ große Rad-Reifen Kombination montieren möchten ist es meist unumgänglich die Karosserie zu bearbeiten. Wenn Sie wirklich nichts am Fahrzeug ändern möchten, gibt es leider keine all zu extremen Rad Reifen Kombinationen die verbaut werden können.
Leider ist die Voraussetzung einer ABE, dass die Auspuffanlagen im Rahmen der Gesetzlichen Bestimmungen sind. Im Normalfall sind die Sportauspuffanlagen schon sportlicher im Sound, allerdings darf es eben nicht zu übertrieben sein.
Leider wird ein Postpaket, das aus gewissen Gründen nicht ausgeliefert werden konnte (z.B. Kunde nicht anzutreffen) nach einer gewissen Lagerzeit wieder an uns zurückgeschickt, da diese leider nur begrenzte Lagermöglichkeiten haben.
Bei normalen Federnfahrwerken (Fixen Fahrwerken ohne Höhenverstellung) werden grundsätzlich nur die Federn eingetragen, nicht die Dämpfer. Stossdämpfer sind eintragungsfrei, da diese von der Abmessung dem originalen Dämpferelement entsprechen (bis auf die gekürzte Kolbenstange) !!!
Bis zu einer Tieferlegung von 40mm können die originalen Stossdämpfer verwendet werden, sofern diese noch in Ordnung sind. Ab einer Tieferlegung die über 40 mm hinaus geht, sollte man kürzere Sportstoßdämpfer verwenden oder die originalen kürzen lassen. Denn sonst ist eine ausreichende Vorspannung der Feder nicht gewährleistet,. Eine Eintragung beim TÜV ist somit nicht möglich.
Die GFK Anbauteile werden nicht lackiert geliefert, sondern meistens grau oder weiß- gräulich.
Diese Teile sind nach der Anpassung zu lackieren.
Nach einer Bearbeitung in unserem Haus müssen Sie keine weiteren Anpassungen am Steuergerät oder an sonstigen Bauteilen vornehmen. Jedoch empfehlen wir z.B. ein Airintakesystem in Verbindung mit einem Powerboostventil, um die Leistung zu optimieren.
(Grundsätzlich muss man vor der Bestellung, den Spielraum zwischen der Radausenkante zur Kotflügel unterkante (Bördelkante) messen. Dieses Maß darf nicht überschritten werden,
Es sind unter anderem die angaben auf unserer Homepage, sowie in unserem Katalog zu beachten (ET Grenze, max. Breite).
Der Einbau sollte Grundsätzlich von geschultem Fachpersonal erfolgen.
Vor dem Einbau ist zuerst das Gutachten, sowie die Einbauanleitung (falls vorhanden) zu prüfen.
Bei dem Einbau eines Fahrwerks oder Tieferlegungsfedern ist die Nummer der Federn, mit den Kennzeichnungen im Gutachten zu vergleichen. Stosstangen, Schweller u.s.w. sollten grundsätzlich vor dem Lackieren auf Passgenauigkeit überprüft werden. Umtausch bereits lackierter Teile ist ausgeschlossen.
Bei den Sportsitzen werden immer Konsolen oder Adapter benötigt, um diese im Fahrzeug zu verbauen. In manchen Fällen werden zu den Konsolen auch die Laufschienen benötigt.
Nach dem Einbau des Lenkrades ist das Gutachten zu prüfen, normalerweise wird mit original Bereifung keine Eintragung nötig sein. Dies ist allerdings im Gutachten festgelegt und von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich.
Teile die mit einem * (Sternchen) oder dem Hinweis „nicht zulässig im Bereich der STVZO“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Ein Einbau führt zum Verlust der Betriebserlaubnis und kann nach einem Unfall dazu führen das sich die Versicherung weigert den Schaden zu regulieren.