Hinweise zu Umwelt und Verpackung
Verpackungsverordnung – VerpackV –
Beteiligung an einem flächendeckenden System der Rücknahme von
Verkaufsverpackungen
Wir bestätigen hiermit, dass wir unseren Verpflichtungen nach der
Verpackungsverordnung in der Fassung vom 1.1.2009 in vollem Umfang nachkommen.
Wir haben uns hierzu insbesondere einem System der flächendeckenden Rücknahme
von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, (vgl. § 6
Abs. 3 VerpackV) angeschlossen. Unser Vertragspartner ist die Firma Vfw GmbH,
Max-Planck-Str. 42, D-50858 Köln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
https://www2.vfw-gmbh.eu
Stand 18.12.2009