Hinweise zu Umwelt und Verpackung

Verpackungsverordnung – VerpackV –

Beteiligung an einem flächendeckenden System der Rücknahme von Verkaufsverpackungen
Wir bestätigen hiermit, dass wir unseren Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung in der Fassung vom 1.1.2009 in vollem Umfang nachkommen. Wir haben uns hierzu insbesondere einem System der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, (vgl. § 6 Abs. 3 VerpackV) angeschlossen. Unser Vertragspartner ist die Firma Vfw GmbH, Max-Planck-Str. 42, D-50858 Köln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www2.vfw-gmbh.eu

Stand 18.12.2009